Kurzüberblick
Auf den Punkt
Vergabeberatung bedeutet fachliche und operative Unterstützung bei der Vorbereitung, Strukturierung und Durchführung nationaler und EU-weiter Vergabeverfahren. Sie ersetzt weder die Entscheidungshoheit des Auftraggebers noch eine individuelle Rechtsdienstleistung.
Der Schwerpunkt liegt auf Verfahren, die inhaltlich zum Bedarf passen, formal belastbar sind und deren Entscheidungswege im Vergabevermerk nachvollziehbar dokumentiert werden.
Typische Anlässe sind komplexe oder erstmalige Beschaffungen, personelle Engpässe in der Vergabestelle, förderrechtliche Nebenbestimmungen sowie Verfahren mit erhöhtem Rechtfertigungsdruck.
Was Vergabeberatung leistet – und was sie nicht ist
Eine klare Rollenabgrenzung ist die Grundlage jeder belastbaren Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und externer Unterstützung.
Vergabeberatung unterstützt öffentliche Auftraggeber dabei, einen konkreten Bedarf in ein geeignetes Vergabeverfahren zu übersetzen. Dazu gehören die Wahl und Begründung der Verfahrensart, die Strukturierung der Vergabeunterlagen, die Formulierung von Eignungs- und Zuschlagskriterien, die Gestaltung eines transparenten Wertungssystems sowie die begleitende Dokumentation. Maßstab sind die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz, der Wirtschaftlichkeit, der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung, die das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge vorgibt.
Beratung heißt dabei: Entscheidungen werden vorbereitet, begründet und dokumentiert – getroffen werden sie vom Auftraggeber. Die formelle Entscheidungskompetenz und die Verantwortung für das Verfahren verbleiben bei der Vergabestelle beziehungsweise beim zuständigen Organ, soweit keine nach der jeweiligen Organisations- und Rechtslage zulässige Delegation vorliegt.
Deutsche Vergabe erbringt vergabefachliche Beratung und Verfahrensunterstützung. Eine allgemeine Rechtsberatung im Einzelfall oder eine Vertretung in Nachprüfungsverfahren ist damit ausdrücklich nicht verbunden; wo rechtliche Vertretung erforderlich wird, ist sie gesondert zu beauftragen.
Vergabeberatung umfasst
- Strukturierung und Steuerung des Verfahrensablaufs
- Erstellung und Qualitätssicherung von Vergabeunterlagen
- Fachliche Einordnung von Verfahrensfragen und Handlungsoptionen
- Vorbereitung von Entscheidungen und deren Dokumentation
- Operative Entlastung bei Kommunikation, Prüfung und Wertung
Vergabeberatung ersetzt nicht
- Die Entscheidungs- und Verfahrensverantwortung des Auftraggebers
- Interne Freigaben, Gremienbeschlüsse und haushaltsrechtliche Bindungen
- Individuelle Rechtsdienstleistung oder Prozessvertretung
- Die fachliche Bedarfsdefinition des zuständigen Fachbereichs
Typische Ausgangslagen
Beratungsbedarf entsteht selten aus einem einzelnen Problem, sondern aus einer Kombination von Zeitdruck, Komplexität und Verantwortung.
Erstmalige oder untypische Beschaffung
Der Bedarf lässt sich nicht aus einer Vorgängervergabe ableiten. Leistungsbeschreibung, Marktzuschnitt und Verfahrensart müssen neu erarbeitet und begründet werden.
Personelle Engpässe
Die Vergabestelle ist ausgelastet, Verfahren stauen sich. Externe Unterstützung übernimmt Arbeitsanteile und hält den Zeitplan stabil.
Förderrechtliche Nebenbestimmungen
Zuwendungsbescheide verweisen auf Vergabegrundsätze. Verstöße können Rückforderungen auslösen – die Dokumentation muss belegbar sein.
Hoher Rechtfertigungsdruck
Politisch oder medial beachtete Verfahren erfordern eine besonders saubere Argumentationskette von der Wertschätzung bis zur Zuschlagsentscheidung.
Komplexe Wertungssysteme
Qualität, Nachhaltigkeit oder Konzepte sollen bewertet werden. Die Bewertungsmatrix muss verständlich, auftragsbezogen und nachvollziehbar sein.
Verfahren im laufenden Betrieb
Ein Verfahren ist bereits gestartet und braucht Stabilisierung: Bieterfragen, Fristen, Nachforderungen und Wertung geraten unter Druck.
Konkrete Leistungen im Vergabeverfahren
Der Leistungsumfang wird pro Verfahren zugeschnitten – von punktueller Qualitätssicherung bis zur durchgehenden Begleitung.
Vorbereitung
Bevor die Bekanntmachung entsteht, werden die entscheidenden Weichen gestellt.
- Bedarfsklärung mit dem Fachbereich und Abgrenzung des Auftragsgegenstands
- Auftragswertschätzung und Einordnung in den maßgeblichen Wertbereich
- Markterkundung und Einschätzung der Anbieterstruktur
- Verfahrensstrategie einschließlich Losaufteilung und Vertragsmodell
- Realistischer Termin- und Meilensteinplan mit Freigabepunkten
Unterlagen
Die Vergabeunterlagen entscheiden über Vergleichbarkeit und Wertbarkeit der Angebote.
- Leistungsbeschreibung: eindeutig, erschöpfend und auftragsbezogen
- Eignungskriterien und geforderte Nachweise in verhältnismäßigem Umfang
- Zuschlagskriterien und Gewichtung mit klarer Wertungslogik
- Bewertungsmatrix inklusive Bewertungsstufen und Punktvergabe
- Bewerbungsbedingungen, Formblätter, Preisblatt und Vertragsunterlagen
Durchführung
Im laufenden Verfahren zählt Reaktionsgeschwindigkeit ohne Formfehler.
- Bekanntmachung und Veröffentlichung über die eingesetzte E-Vergabeplattform
- Bearbeitung von Bieterfragen, gleichzeitige Information aller Interessenten
- Formale Prüfung der Angebote und Teilnahmeanträge
- Eignungsprüfung und Umgang mit Nachforderungen
- Wertung anhand der veröffentlichten Kriterien und Dokumentation der Bewertung
Abschluss
Am Ende steht eine Akte, die einer Prüfung standhält.
- Fortlaufender Vergabevermerk mit begründeten Entscheidungen
- Vorbereitung der Informationsschreiben an nicht berücksichtigte Bieter
- Zuschlagsvorbereitung und Abstimmung mit Haushalt und Fachbereich
- Strukturierte Übergabe in die Vertrags- und Leistungsphase
- Auswertung des Verfahrens für künftige Beschaffungen
Ablauf einer Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit folgt einem festen Grundmuster, das sich an Verfahrensgröße und interner Organisation ausrichtet.
- 1
Erstgespräch (15 Minuten, kostenneutral)
Ausgangslage, Zeitrahmen, Auftragsgegenstand und offene Fragen werden erfasst. Ergebnis ist eine erste Einordnung, ob und in welchem Umfang externe Unterstützung sinnvoll ist.
- 2
Analyse und Verfahrensrahmen
Bestehende Unterlagen, Wertschätzung, Auftraggebertyp und Wertbereich werden gesichtet. Daraus ergibt sich das anwendbare Regelwerk und ein belastbarer Verfahrensvorschlag.
- 3
Verfahrensstrategie und Terminplan
Verfahrensart, Losstruktur, Kriterienarchitektur und Meilensteine werden abgestimmt und mit den internen Freigabeschritten verzahnt.
- 4
Erstellung und Qualitätssicherung der Unterlagen
Leistungsbeschreibung, Kriterien, Matrix und Formblätter werden erarbeitet oder überarbeitet und im Vier-Augen-Prinzip geprüft.
- 5
Begleitung bis zum Zuschlag
Bekanntmachung, Bieterkommunikation, Prüfung, Wertung und Dokumentation werden operativ unterstützt und laufend nachgehalten.
- 6
Übergabe und Auswertung
Die Vergabeakte wird abgeschlossen, die Vertragsphase vorbereitet und Erkenntnisse für Folgeverfahren gesichert.
Rechtsrahmen: Welches Regelwerk gilt?
Es gibt kein einheitliches Vergaberecht für alle Fälle. Maßgeblich sind Auftragsgegenstand, Auftraggebertyp und Wertbereich.
Oberhalb der EU-Schwellenwerte gilt für klassische öffentliche Auftraggeber der vierte Teil des GWB in Verbindung mit den einschlägigen Verordnungen. Für Liefer- und Dienstleistungen ist dies regelmäßig die Vergabeverordnung, für Bauleistungen die jeweils geltende Fassung der VOB/A im Zusammenspiel mit der VgV, für Auftraggeber in den Sektoren Verkehr, Trinkwasser, Energie und Post die Sektorenverordnung.
Unterhalb der Schwellenwerte richtet sich die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach der Unterschwellenvergabeordnung, deren Anwendung jedoch erst über das jeweilige Bundes- oder Landeshaushaltsrecht verbindlich wird. Landesspezifische Abweichungen, Wertgrenzen und Tariftreue- oder Vergabegesetze der Länder sind daher stets gesondert zu prüfen.
Für die Praxis bedeutet das: Die Zuordnung des Regelwerks gehört an den Anfang des Verfahrens und in den Vergabevermerk. Eine pauschale Aussage, es gelte „immer die VgV“ oder „immer die UVgO“, wird der Realität öffentlicher Beschaffung nicht gerecht.
| Konstellation | Regelmäßig maßgeblich | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Liefer- und Dienstleistungen oberhalb der Schwelle | GWB Teil 4 und VgV | Elektronische Bekanntmachung, Dokumentationspflichten nach § 8 VgV |
| Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der Schwelle | UVgO über Haushaltsrecht | Anwendung und Wertgrenzen je nach Bund beziehungsweise Land unterschiedlich |
| Bauleistungen | VOB/A in der jeweils geltenden Fassung | Getrennte Regelungsabschnitte, Zusammenspiel mit VgV oberhalb der Schwelle |
| Sektorentätigkeiten | SektVO | Eigene Verfahrensregeln und größere Gestaltungsspielräume |
| Zuwendungsempfänger | Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheids | Verstöße können Rückforderungen auslösen; Dokumentation besonders wichtig |
Für wen wir arbeiten
Kommunen und Verwaltungen
Städte, Gemeinden, Landkreise und Behörden mit eigener Vergabestelle oder dezentraler Beschaffung.
Eigenbetriebe und Zweckverbände
Organisationsformen mit eigener Wirtschaftsführung und besonderen Abstimmungswegen zwischen Betrieb und Träger.
Öffentliche Unternehmen
Gesellschaften der öffentlichen Hand, die als öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber einzuordnen sind.
Zuwendungsempfänger
Projektträger, Forschungseinrichtungen und Initiativen, die aufgrund von Förderauflagen vergaberechtliche Vorgaben einhalten müssen.
NGOs und gemeinnützige Träger
Organisationen, die über Förderungen oder Satzungsvorgaben an Vergabegrundsätze gebunden sind.
Unternehmen als Bieter
Für die Bieterseite arbeiten wir im gesonderten Bid-Management-Kontext – strikt getrennt von Mandaten auf Auftraggeberseite.
Fachliche Risiken und typische Fehler
Die meisten Angriffspunkte entstehen früh im Verfahren – und werden erst spät sichtbar.
Unklare Leistungsbeschreibung
Eine nicht eindeutige Beschreibung führt zu unvergleichbaren Angeboten, Rückfragen und Wertungsproblemen. Sie soll den Auftragsgegenstand so beschreiben, dass alle Unternehmen sie im gleichen Sinne verstehen.
Unverhältnismäßige Eignungsanforderungen
Zu hohe Umsatz-, Referenz- oder Personalanforderungen verengen den Wettbewerb ohne sachlichen Grund und sind ein häufiger Rügeanlass.
Vermischung von Eignung und Zuschlag
Unternehmensbezogene Merkmale gehören grundsätzlich in die Eignungsprüfung, angebotsbezogene Merkmale in die Wertung. Eine Vermischung macht die Entscheidung angreifbar.
Intransparente Wertungsmatrix
Fehlen Bewertungsstufen oder bleibt offen, wofür Punkte vergeben werden, ist das Ergebnis kaum nachvollziehbar zu begründen.
Dokumentation im Nachgang
Wird der Vergabevermerk erst am Ende geschrieben, fehlen Zwischenschritte und Begründungen. Dokumentation ist ein laufender, kein abschließender Vorgang.
Unklare Zuständigkeiten
Wenn nicht definiert ist, wer entscheidet, freigibt und kommuniziert, entstehen Verzögerungen und widersprüchliche Auskünfte an Bieter.
Unrealistische Fristen
Zu knappe Angebotsfristen erhöhen die Zahl unvollständiger Angebote und senken die Wettbewerbsqualität – oft ohne Zeitgewinn.
Unstrukturierte Bieterkommunikation
Auskünfte außerhalb der Plattform oder an einzelne Interessenten gefährden die Gleichbehandlung und sind später schwer belegbar.
Externe Unterstützung der Vergabestelle
Viele Vergabestellen suchen Entlastung, nicht Ersatz. Externe Unterstützung kann klar abgegrenzte Arbeitsanteile übernehmen: die Erstellung von Unterlagen, die Koordination von Terminen und Beteiligten, die Vorprüfung von Angeboten, die Aufbereitung von Wertungsergebnissen und die Pflege der Vergabeakte. Damit wird der Prozess entlastet, ohne dass Verantwortlichkeiten verschwimmen.
Hoheitliche und entscheidende Zuständigkeiten – insbesondere Verfahrensentscheidungen, interne Freigaben, haushaltsrechtliche Bindungen und der Zuschlag selbst – bleiben entsprechend der Organisations- und Rechtslage beim Auftraggeber. Welche Aufgaben übertragbar sind, ist im Einzelfall anhand der internen Regelungen und der jeweiligen Rechtslage zu klären und schriftlich festzuhalten.
Bewährt hat sich, den Zuschnitt der externen Unterstützung zu Beginn in einer Rollen- und Verantwortungsmatrix festzulegen. Sie beantwortet für jeden Verfahrensschritt, wer vorbereitet, wer entscheidet, wer mitzeichnet und wer informiert wird.
Digitale Unterstützung im Verfahren
Vergabeverfahren laufen heute weitgehend elektronisch. Die Kommunikation mit Unternehmen, die Bereitstellung der Unterlagen und die Angebotsabgabe erfolgen über E-Vergabeplattformen; EU-Bekanntmachungen werden elektronisch strukturiert übermittelt. Das verlagert den Aufwand von der Papierlogistik hin zu Datenqualität, Versionierung und Fristensteuerung.
Im Ökosystem der Deutschen Vergabe unterstützen dabei eigenständige Anwendungen: Das Deutsche Vergabe Portal deckt die Ausschreibungsrecherche ab, der Vergabefristen Manager unterstützt die Fristenübersicht, die Deutsche Vergabe Akademie vermittelt das methodische Rüstzeug. Der Deutsche Vergabe Manager befindet sich in Entwicklung.
- Einheitliche Vorlagen reduzieren Abstimmungsschleifen und Formfehler
- Versionierte Unterlagen verhindern widersprüchliche Dokumentenstände
- Aufgaben- und Fristensteuerung macht Engpässe früh sichtbar
- Strukturierte Ablage erleichtert die spätere Prüfung der Vergabeakte
Warum Deutsche Vergabe
Deutsche Vergabe ist eine Marke der Sequoia Business Solutions UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Idstein. Die fachliche Verantwortung liegt bei Ernad Deni Čomaga, LL.M. mult., Rechtswissenschaftler und Vergabeberater mit Stationen unter anderem bei der GIZ, bei KPMG Law und im spezialisierten Beschaffungsmanagement.
Der Beratungsansatz verbindet vergaberechtliche Präzision mit Projektmanagement und digitaler Prozesskompetenz. Verfahren werden nicht nur rechtlich eingeordnet, sondern als Projekt geführt: mit Terminplan, Rollen, Freigaben und einer Dokumentation, die von Beginn an mitläuft.
- Vergabefachliche Beratung ohne Standardbausteine – zugeschnitten auf Bedarf und Organisation
- Verständliche Kommunikation zwischen Fachbereich, Vergabestelle und Leitung
- Prüffähige Dokumentation statt nachträglicher Rekonstruktion
- Anbindung an ein Ökosystem aus Portal, Fristenmanagement und Akademie
Häufige Fragen
Wann ist externe Vergabeberatung sinnvoll?
Sinnvoll ist externe Unterstützung immer dann, wenn Komplexität, Zeitdruck oder Rechtfertigungsbedarf über die eingespielte Routine hinausgehen. Das betrifft typischerweise erstmalige oder untypische Beschaffungen, Verfahren mit anspruchsvollen Qualitätskriterien, Vergaben unter förderrechtlichen Nebenbestimmungen sowie Phasen mit personellen Engpässen in der Vergabestelle. Auch punktuelle Unterstützung kann wirtschaftlich sein, etwa eine Qualitätssicherung der Vergabeunterlagen vor der Veröffentlichung oder eine zweite fachliche Sicht auf die Wertungsmatrix. Entscheidend ist, den Umfang vorab klar abzugrenzen: Je früher externe Unterstützung eingebunden wird, desto größer ist der Gestaltungsspielraum und desto geringer der Korrekturaufwand im laufenden Verfahren.
Welche Aufgaben kann eine externe Vergabestelle übernehmen?
Externe Unterstützung kann abgegrenzte Arbeitsanteile übernehmen: Unterlagen erstellen, Termine und Beteiligte koordinieren, Bieterfragen aufbereiten, Angebote vorprüfen, Wertungsergebnisse zusammenstellen und die Vergabeakte pflegen. Hoheitliche und entscheidende Zuständigkeiten bleiben dagegen entsprechend der Organisations- und Rechtslage beim Auftraggeber – dazu zählen Verfahrensentscheidungen, interne Freigaben, haushaltsrechtliche Bindungen und der Zuschlag. Welche Aufgaben im konkreten Fall übertragbar sind, hängt von den internen Regelungen, der Satzung oder Dienstanweisung und der jeweiligen Rechtslage ab. Empfehlenswert ist eine schriftliche Rollen- und Verantwortungsmatrix zu Beginn der Zusammenarbeit.
Wie unterscheiden sich nationale und EU-weite Verfahren?
Oberhalb der EU-Schwellenwerte gelten der vierte Teil des GWB und die einschlägigen Verordnungen, insbesondere VgV, SektVO oder die VOB/A für Bauleistungen. Die Verfahren sind stärker formalisiert: europaweite Bekanntmachung, strukturierte elektronische Übermittlung, festgelegte Verfahrensarten und ein ausgeprägter Rechtsschutz über Nachprüfungsverfahren. Unterhalb der Schwellenwerte richtet sich die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach der UVgO, deren Verbindlichkeit über Bundes- oder Landeshaushaltsrecht hergestellt wird; hier bestehen mehr Spielräume, aber auch landesspezifische Abweichungen. Grundprinzipien wie Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung und Wirtschaftlichkeit gelten in beiden Bereichen.
Wie wird der Auftragswert richtig geschätzt?
Die Auftragswertschätzung erfolgt vor Einleitung des Verfahrens und ist zu dokumentieren. Maßgeblich ist der voraussichtliche Gesamtwert der zu beschaffenden Leistung ohne Umsatzsteuer, einschließlich Optionen, Verlängerungen und wiederkehrender Bedarfe im maßgeblichen Zeitraum. Eine Aufteilung in Teilaufträge darf nicht dazu dienen, die Anwendung des EU-Vergaberechts zu umgehen. Grundlage der Schätzung sind belastbare Anhaltspunkte: Preise vergleichbarer Vorgängerbeschaffungen, Marktrecherchen, unverbindliche Kostenschätzungen oder Erfahrungswerte des Fachbereichs. Die verwendeten Quellen und Annahmen gehören in den Vergabevermerk, weil die Wertschätzung über den anwendbaren Rechtsrahmen entscheidet.
Was gehört in eine gute Leistungsbeschreibung?
Die Leistungsbeschreibung soll den Auftragsgegenstand eindeutig und erschöpfend beschreiben, sodass alle Unternehmen sie im gleichen Sinne verstehen und vergleichbare Angebote abgeben können. Dazu gehören Zielsetzung und Umfang, funktionale oder technische Anforderungen, Schnittstellen, Mengen und Mengengerüste, Fristen und Leistungszeiten, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sowie Abnahme- und Qualitätsanforderungen. Produktbezogene Vorgaben ohne sachliche Rechtfertigung sind zu vermeiden. Bewährt hat sich, die Beschreibung vor der Veröffentlichung gegenzulesen: Wer den Bedarf nicht kennt, muss allein anhand des Textes verstehen, was geliefert oder geleistet werden soll.
Wie lassen sich Eignungs- und Zuschlagskriterien sauber trennen?
Eignungskriterien betreffen das Unternehmen: seine Befähigung, Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Zuschlagskriterien betreffen dagegen das Angebot: Preis, Qualität, Konzeptgüte, Lieferzeit oder Folgekosten. Wird ein unternehmensbezogenes Merkmal in die Wertung gezogen, entsteht ein Angriffspunkt, weil dieselbe Eigenschaft doppelt berücksichtigt wird. Ausnahmen sind eng begrenzt und begründungsbedürftig, etwa wenn die Qualifikation des konkret eingesetzten Personals die Auftragsausführung unmittelbar prägt. In der Praxis hilft eine tabellarische Zuordnung aller Anforderungen zu Eignung oder Wertung vor Veröffentlichung der Unterlagen.
Was macht eine Bewertungsmatrix nachvollziehbar?
Nachvollziehbar ist eine Matrix, wenn Bieter vor Angebotsabgabe erkennen können, worauf es ankommt. Dazu gehören die Kriterien selbst, ihre Gewichtung, die Bewertungsmethode für den Preis und für qualitative Kriterien sowie beschriebene Bewertungsstufen. Reine Zahlenskalen ohne Erläuterung sind schwer zu begründen; besser sind Stufen, die inhaltlich beschreiben, wann eine Anforderung vollständig, überwiegend oder nur teilweise erfüllt ist. Die spätere Wertung dokumentiert dann für jedes Kriterium, welche Aussagen des Angebots zu welcher Bewertung geführt haben. So entsteht eine Begründung, die auch Monate später und gegenüber Dritten trägt.
Wie geht man mit Bieterfragen um?
Bieterfragen werden über die eingesetzte E-Vergabeplattform gestellt und beantwortet. Antworten, die den Inhalt der Vergabeunterlagen betreffen, sind allen Interessenten gleichzeitig und in gleicher Weise zugänglich zu machen – auch dann, wenn nur ein Unternehmen gefragt hat. Individuelle Auskünfte per Telefon oder E-Mail gefährden die Gleichbehandlung und sind später kaum belegbar. Fachlich empfiehlt sich ein einheitlicher Bearbeitungsweg: Fragen sammeln, fachlich abstimmen, neutral und ohne Rückschluss auf den Fragesteller formulieren, veröffentlichen und im Vergabevermerk festhalten. Führen Antworten zu inhaltlichen Änderungen der Unterlagen, ist zu prüfen, ob die Angebotsfrist angemessen zu verlängern ist.
Übernimmt Deutsche Vergabe auch Rechtsberatung?
Nein. Deutsche Vergabe erbringt vergabefachliche Beratung und Verfahrensunterstützung: Strukturierung von Verfahren, Erstellung und Qualitätssicherung von Unterlagen, operative Begleitung und Dokumentation. Eine individuelle Rechtsdienstleistung im Einzelfall oder eine Vertretung in Nachprüfungsverfahren gehört ausdrücklich nicht dazu. Wenn im Verfahren rechtliche Fragen entstehen, die eine verbindliche rechtliche Bewertung oder Vertretung erfordern, weisen wir darauf hin und empfehlen die Einbindung entsprechender rechtlicher Beratung. Diese Abgrenzung ist bewusst gewählt: Sie schafft Klarheit über Rollen und Verantwortung und verhindert, dass fachliche Empfehlungen als verbindliche rechtliche Bewertung missverstanden werden.
Wie schnell kann eine Zusammenarbeit starten?
Der Einstieg beginnt mit einem kostenneutralen Erstgespräch von 15 Minuten per Videolink. Darin werden Auftragsgegenstand, Zeitrahmen, vorhandene Unterlagen und interne Zuständigkeiten erfasst. Auf dieser Basis lässt sich einschätzen, welcher Leistungsumfang sinnvoll ist und wie schnell begonnen werden kann. Bei laufenden Verfahren mit Fristendruck ist eine kurzfristige Unterstützung häufig auf klar abgegrenzte Arbeitspakete beschränkt, etwa die Qualitätssicherung von Unterlagen oder die Aufbereitung der Wertung. Bei neu zu konzipierenden Verfahren ist ein früher Start deutlich wirtschaftlicher, weil Weichenstellungen bei Verfahrensart, Losstruktur und Kriterien dann noch offen sind.
Verwandte Leistungen
Ausschreibungen
Ausschreibungen erstellen und veröffentlichen – oder passende Aufträge finden und bearbeiten.
Vergabemanagement
Fristen, Rollen, Unterlagen, Wertung und Dokumentation als steuerbares Projekt führen.
Beschaffungsmanagement
Bedarf, Markt, Wirtschaftlichkeit, Vertrag und Lieferanten strategisch steuern.
Beratung für öffentliche Auftraggeber
Leistungsübersicht für Kommunen, Eigenbetriebe, Zweckverbände und Zuwendungsempfänger.
Wissen: Verfahrensarten im Überblick
Offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren und Wettbewerblicher Dialog.
Wissen: Eignungsprüfung in der Praxis
Eignungskriterien auftragsbezogen festlegen und nachvollziehbar prüfen.
Über Deutsche Vergabe
Fachliche Verantwortung, Arbeitsweise und Hintergrund der Beratung.
