Prüfung & Wertung

Eignungsprüfung in der Praxis: sauber, formal korrekt, angreifbarkeitsarm

Eignungskriterien müssen auftragsbezogen, verhältnismäßig und im Vorfeld bekanntgemacht sein. Werden sie unpräzise formuliert, entstehen Rügen, Nachforderungsschleifen und Verzögerungen.

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Kriterien richtig definieren

Eignung umfasst Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Jedes geforderte Kriterium braucht einen erkennbaren Bezug zum Auftragsgegenstand.

  • Referenzen: Zeitraum, Vergleichbarkeit und Mindestanforderung klar benennen
  • Umsatzangaben: Verhältnismäßigkeit zum Auftragswert wahren
  • Nachweise: abschließend auflisten, Eigenerklärungen zulassen

Nachforderung und Ausschluss

Fehlende Unterlagen können unter definierten Voraussetzungen nachgefordert werden. Wichtig ist eine einheitliche Handhabung gegenüber allen Bietern und eine lückenlose Dokumentation jeder Entscheidung.

Fragen zu Ihrem konkreten Verfahren?

Dieser Beitrag ist eine allgemeine fachliche Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.