Die Regelverfahren
Oberhalb der EU-Schwellenwerte stehen das offene Verfahren und das nicht offene Verfahren mit Teilnahmewettbewerb gleichrangig nebeneinander. Unterhalb der Schwellenwerte gelten die nationalen Regelungen der UVgO beziehungsweise der jeweiligen Landesvorschriften.
- Offenes Verfahren: größte Wettbewerbsbreite, klar strukturierter Ablauf
- Nicht offenes Verfahren: vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb, geeignet bei hohem Prüfaufwand
- Verhandlungsverfahren: nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen
- Wettbewerblicher Dialog und Innovationspartnerschaft: für komplexe oder neuartige Beschaffungen
Dokumentation der Verfahrenswahl
Jede Verfahrenswahl gehört begründet in den Vergabevermerk. Entscheidend ist eine transparente Argumentationskette: Bedarf, Marktsituation, Schwellenwertberechnung, gewählte Verfahrensart und die dafür maßgeblichen Rechtsgrundlagen.
Fristen im Blick behalten
Jede Verfahrensart bringt eigene Mindestfristen mit sich, die sich durch elektronische Übermittlung oder Vorinformation verkürzen können. Für die konkrete Berechnung nutzen Sie den Fristenrechner unter vergabefristen.de.
