Grundregeln der Wertschätzung
Maßgeblich ist der Gesamtwert aller Leistungen, die zu einer Beschaffung gehören, einschließlich Optionen und Verlängerungen. Eine künstliche Aufteilung zur Umgehung der Schwellenwerte ist unzulässig.
- Laufzeiten und Verlängerungsoptionen vollständig einrechnen
- Lose zusammenrechnen, Losvergabe dennoch prüfen
- Schätzgrundlage und Zeitpunkt dokumentieren
Dokumentation
Die Wertschätzung gehört mit Datum, Methode und Quellen in den Vergabevermerk. So bleibt die Verfahrensentscheidung auch Jahre später nachvollziehbar.
